FG Köln - Urteil vom 19.11.2003
14 K 2240/00
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;

Liebhaberei

FG Köln, Urteil vom 19.11.2003 - Aktenzeichen 14 K 2240/00

DRsp Nr. 2007/10283

Liebhaberei

Eine relevante Betätigung im Bereich der Gewinneinkünfte ist nur dann anzunehmen, wenn die Absicht besteht, auf Dauer nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Dabei wird nicht auf das Ergebnis der Vermögensnutzung eines oder weniger Jahre abgestellt, sondern auf das positive Gesamtergebnis der voraussichtlichen Vermögensnutzung. Dauernde Verluste deuten zwar auf das Fehlen einer Gewinnabsicht hin, sind allein jedoch nicht ausschlaggebend.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der vom Kläger geführte Geschenkehandel als Liebhaberei anzusehen ist und deshalb keiner steuerlichen Einkunftsart unterliegt.