FG Brandenburg - Urteil vom 29.11.2005
6 K 356/03
Normen:
AO (1977) § 165 Abs. 1 § 5 ; EStG (1997) § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 13 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 1170
EFG 2006, 861

Liebhaberei; Vorläufige Nichtberücksichtigung der Verluste aus Land- und Forstwirtschaft; Ermessen

FG Brandenburg, Urteil vom 29.11.2005 - Aktenzeichen 6 K 356/03

DRsp Nr. 2006/11565

Liebhaberei; Vorläufige Nichtberücksichtigung der Verluste aus Land- und Forstwirtschaft; Ermessen

1. Das Finanzamt handelt nicht ermessensfehlerhaft, wenn es einen geltend gemachten Verlust aus Land- und Forstwirtschaft aus dem seit mehreren Jahren unverändert mit erheblichen Verlusten unterhaltenen Betrieb einer Pferdezucht und einer Pferdepension wegen möglicherweise vorliegender Liebhaberei im Rahmen einer insoweit vorläufigen Steuerfestsetzung nicht berücksichtigt. 2. Etwas anderes ergibt sich im Hinblick auf das Prinzip der Abschnittsbesteuerung weder aus dem Umstand, dass in den Vorjahren erklärte Verluste jeweils (teils vorläufig) berücksichtigt worden sind, noch daraus, dass die Betriebsführung in späteren Veranlagungszeiträumen umstrukturiert worden ist (durch den Bau einer Reithalle und die Einstellung eines Bereiters), jedoch zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranlagung für das Streitjahr noch nicht absehbar ist, ob diese Maßnahmen geeignet sind, die Aussicht auf die Erzielung eines Totalgewinns zu eröffnen.

Normenkette:

AO (1977) § 165 Abs. 1 § 5 ; EStG (1997) § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 13 ;

Tatbestand:

Die Kläger sind Eheleute und werden im Streitjahr (2000) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielen als Ärzte in erheblichem Umfang Einkünfte aus selbständiger Arbeit.