FG Köln vom 09.10.1997
2 K 6081/94

Lieferung von Werbematerial bei Marketing-Beratung

FG Köln, vom 09.10.1997 - Aktenzeichen 2 K 6081/94

DRsp Nr. 2001/2927

Lieferung von Werbematerial bei Marketing-Beratung

Bei einem auf dem Gebiet der Marketing-Beratung und der Verkaufsförderung tätigen Unternehmer ist eine darüber hinaus erfolgende Lieferung von Werbematerial (Uhren, Logotafeln) jedenfalls dann keine unselbständige Nebenleistung zu der den Kunden gegenüber erbrachten Beratungsleistung, wenn die Lieferung aufgrund besonderer Verträge vorgenommen und gesondert abgerechnet wird.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin eine Vergütung von Vorsteuern im besonderen Verfahren gemäß §§ 59 ff. der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) erhalten kann. In diesem Zusammenhang ist einerseits streitig, ob die Geschäftsleitung der Klägerin sich im Streitjahr (1989) in der Bundesrepublik Deutschland oder in der Schweiz befunden hat. Zum anderen geht es darum, ob Lieferungen der Klägerin an ihre Kunden umsatzsteuerrechtlich als selbständige Leistungen oder als Nebenleistungen zu einer Beratungstätigkeit anzusehen sind.

Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz ........ (Schweiz). Ihre Gesellschafter waren im Streitjahr ........ mit 70 v.H., ........ mit 10 v.H., ........ mit 10 v.H. und ein weiterer Gesellschafter mit 10 v.H. des Grundkapitals. Geschäftsführer der Klägerin war der ........, Verwaltungsrat der ebenfalls in der Schweiz ansässige ........ .