Lieferungen aus der EU: So verbuchen Sie innergemeinschaftliche Erwerbe richtig

Ein Unternehmer, der Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat bezieht, muss sich um die richtige Abwicklung des innergemeinschaftlichen Erwerbs kümmern. Dies ist ein besonderer umsatzsteuerlicher Fall, der in der Umsatzsteuer-Voranmeldung genau erfasst und verbucht werden muss, um steuerliche Probleme zu vermeiden. Der folgende Beitrag erklärt Ihnen ausführlich, wie Sie den innergemeinschaftlichen Erwerb in Ihrer Buchführung korrekt behandeln.

Ein innergemeinschaftlicher Erwerb liegt vor, wenn ein inländischer Unternehmer einen Gegenstand von einem Unternehmer aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland geliefert bekommt. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb fällt die Umsatzsteuer nicht im Herkunftsland, sondern im Empfängerland (Inland) des Erwerbers an. Zugleich kann dieser unter bestimmten Bedingungen diese Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.

Fall

Die Unternehmerin Katharina aus Berlin betreibt ein Unternehmen für Büroausstattung. Am 15.05.2024 kauft sie von der Firma Bellini aus Italien einen hochwertigen Konferenztisch für 150.000 €. Der Transport des Tischs nach Berlin erfolgt durch eine von Bellini beauftragte Spedition. Die Rechnung ist auf den 15.05.2024 datiert.