03/2024 - Abgabenordnung
Das Steuerrecht wird immer komplizierter. Ein Änderungsgesetz jagt das nächste, immer mehr Regelungen werden gar vom BFH oder vom BVerfG gekippt. Wer weiß heute schon, welche Vorschriften auch morgen noch Bestand haben werden? In dieser Situation wäre es geradezu fahrlässig, auf einen Einspruch gegen aktuelle Steuerbescheide zu verzichten. Ist die Steuerfestsetzung erst einmal bestandskräftig geworden, kann Ihr Mandant nicht mehr von einer positiven Entscheidung in einem Musterprozess profitieren, auch wenn der entschiedene Fall vergleichbar gelagert war. Lesen Sie im folgenden Beitrag, wie vorläufiger Rechtsschutz in Form eines Ruhens des Verfahrens Ihre Mandanten absichert und Sie vor Haftungsrisiken bewahrt.