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03/2024 - Digitalisierung

Microsoft Copilot: Erleichtern Sie sich jetzt Ihre Arbeit mit Word, Excel & Co.!

Künstliche Intelligenz (KI), basierend auf ChatGPT 4.0, können Sie jetzt auch in Office-Programmen nutzen. Microsoft bietet Copilot als Einzellizenz an, die für kleine Kanzleien nutzbar ist. Copilot kann Texte schreiben, Folien erstellen oder Formeln in Excel vorschlagen. Erfahren Sie hier, wie Sie Copilot in Ihrer Kanzlei nutzen können.
03/2024 - Abgabenordnung

Prüfung: So überstehen Ihre Mandanten eine Kassen-Nachschau reibungslos

Um Manipulationen aufzudecken, setzt die Finanzverwaltung bei bargeldintensiven Betrieben gezielt auf das Überraschungsmoment: Im Rahmen einer Kassen-Nachschau darf die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung ohne vorherige Ankündigung geprüft werden. Mit der neuen Prüfsoftware AmadeusVerify und neuen Makros für IDEA ist die Datenanalyse für die Betriebsprüfer ein Kinderspiel. Lesen Sie im folgenden Beitrag, wie Sie Ihre Mandanten auf den unangekündigten Besuch vorbereiten und welche Befugnisse Betriebsprüfer im Rahmen einer Kassen-Nachschau haben.
03/2024 - Umsatzsteuer

Soll-/Istversteuerung: Welchen Mandanten Sie einen Liquiditätsvorteil verschaffen können

Rund um die Entstehung der Umsatzsteuer ist die große Frage: Liegt eine Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung) oder eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) vor? Je nach angewandter Besteuerungsform sind der Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer und damit auch die Folgen unterschiedlich. Da die Umsatzsteuerbeträge nicht vorfinanziert werden müssen, wenn Rechnungen noch nicht bezahlt sind, verschafft die Istversteuerung dem Mandanten einen Liquiditätsvorteil. Lesen Sie hier, für welche Mandanten Sie den Antrag auf Istversteuerung stellen können.
03/2024 - Einkommensteuer

Video: Wann Erstattungszinsen Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sein können

Der BFH hat seine Rechtsprechung geändert. Erstattungszinsen, die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören, sind als tarifbegünstigte Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten anzusehen, wenn die zugrunde liegende Steuererstattung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG tarifbegünstigt ist (vgl. BFH, Urt. v. 30.08.2023 – X R 2/22).
03/2024 - Einkommensteuer

§ 8 EStDV: Wie Grundstücksteile von untergeordnetem Wert nicht zur Steuerfalle werden

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen gem. § 8 EStDV nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert nicht mehr als 1/5 des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks (relative Grenze) und nicht mehr als 20.500 € (absolute Grenze seit 1996) beträgt. Angesichts gestiegener Grundstückspreise dürften vielfach auch Grundstücksteile, die bisher von der Vereinfachungsregelung erfasst waren, diese Wertgrenze mittlerweile überschritten haben und damit Betriebsvermögen darstellen. Der folgende Beitrag zeigt anhand von Beispielen, wann das Wahlrecht des § 8 EStDV eröffnet ist und wie Sie das Steuerrisiko für Ihre Mandanten minimieren.
03/2024 - Buchungsfall des Monats

Lieferungen aus der EU: So verbuchen Sie innergemeinschaftliche Erwerbe richtig

Ein Unternehmer, der Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat bezieht, muss sich um die richtige Abwicklung des innergemeinschaftlichen Erwerbs kümmern. Dies ist ein besonderer umsatzsteuerlicher Fall, der in der Umsatzsteuer-Voranmeldung genau erfasst und verbucht werden muss, um steuerliche Probleme zu vermeiden. Der folgende Beitrag erklärt Ihnen ausführlich, wie Sie den innergemeinschaftlichen Erwerb in Ihrer Buchführung korrekt behandeln.
03/2024 - Lohnbuchhaltung

Reisekosten: Wie Sie die Zuordnung zu einer ersten Tätigkeitsstätte feststellen

Eine klare Zuordnung zur ersten Tätigkeitsstätte ist wichtig für die Einordnung der Fahrtkosten als Reise- oder Werbungskosten und die korrekte steuerliche Behandlung der Erstattungen. Ein aktuelles BFH-Urteil zeigt, wie wichtig dafür eine arbeitsvertragliche Regelung ist. Wie der BFH entschieden hat und wie Sie die erste Tätigkeitsstätte ohne schriftliche Vereinbarung identifizieren, lesen Sie in diesem Beitrag.
03/2024 - Abgabenordnung

Einspruch: Sichern Sie Ihre Mandanten durch ein Ruhen des Verfahrens gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO („Zwangsruhe“) ab

Das Steuerrecht wird immer komplizierter. Ein Änderungsgesetz jagt das nächste, immer mehr Regelungen werden gar vom BFH oder vom BVerfG gekippt. Wer weiß heute schon, welche Vorschriften auch morgen noch Bestand haben werden? In dieser Situation wäre es geradezu fahrlässig, auf einen Einspruch gegen aktuelle Steuerbescheide zu verzichten. Ist die Steuerfestsetzung erst einmal bestandskräftig geworden, kann Ihr Mandant nicht mehr von einer positiven Entscheidung in einem Musterprozess profitieren, auch wenn der entschiedene Fall vergleichbar gelagert war. Lesen Sie im folgenden Beitrag, wie vorläufiger Rechtsschutz in Form eines Ruhens des Verfahrens Ihre Mandanten absichert und Sie vor Haftungsrisiken bewahrt.