1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 18 für Handelssachen, vom 21. Dezember 2018, Geschäfts-Nr.
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin ist der Berufung verlustig, die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
6. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren festgesetzt auf € 152.799,59.
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