FG Berlin - Urteil vom 30.07.1997
VI 395/94
Fundstellen:
DB 1998, 344
EFG 1998, 89

Maklerkosten für Einfamilienhaus als Umzugskosten abziehbar

FG Berlin, Urteil vom 30.07.1997 - Aktenzeichen VI 395/94

DRsp Nr. 2001/2695

Maklerkosten für Einfamilienhaus als Umzugskosten abziehbar

Im Falle eines beruflichen veranlaßten Umzugs (z.B. Wechsel des Arbeitgebers, Versetzung) ist die Maklercourtage für den Erwerb eines selbstgenutzten Einfamilienhauses in Höhe der Courtage für eine vergleichbare Mietwohnung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen.

Tatbestand:

Der Kläger ist verheiratet und Vater von drei Kindern. Er war als Rechtsanwalt in Hamburg nichtselbständig tätig. Er wechselte Ende 1991 zu einem Berliner Arbeitgeber. Er bezog zunächst eine Wohnung in der ... in Berlin-Wilmersdorf. Mit Lastwechsel zum 15. Februar 1992 verkaufte er ein bislang von ihm und seiner Familie bewohntes Einfamilienhaus in Hamburg und erwarb im Juli 1992 ein anderes Einfamilienhaus in der ... in Berlin-Frohnau, das er mit seiner Familie im Februar 1993 bezog.