FG München vom 30.09.1997
2 K 315/96
Fundstellen:
EFG 1998, 293

Maßgebende Veräußerungen für die Drei-Objekt-Grenze

FG München, vom 30.09.1997 - Aktenzeichen 2 K 315/96

DRsp Nr. 2001/2998

Maßgebende Veräußerungen für die Drei-Objekt-Grenze

Für die Frage, ob die Drei-Objekt-Grenze überschritten ist und folglich ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, sind alle Käufe und Verkäufe von bebauten und unbebauten Grundstücken einzubeziehen. Unerheblich ist dabei, ob die Käufe und Verkäufe vom Steuerpflichtigen selbst oder von Gesellschaften oder Gemeinschaften, an denen der Steuerpflichtige beteiligt ist, vorgenommen worden sind.

Gründe:

I.

Streitig ist, ob durch den Verkauf von Grundstücken durch den Kläger, durch eine GdbR, an der der Kläger beteiligt war, und durch eine KG, an der der Kläger beteiligt war, die sogenannte Drei-Objekt-Grenze überschritten und damit ein gewerblicher Grundstückshandel begründet worden ist.

Die Kläger sind Ehegatten, leben im Güterstand der Gütergemeinschaft und werden antragsgemäß zur Einkommensteuer zusammenveranlagt.