Maßgebende Wohnungsgröße für Ansatz der Kostenmiete
BFH, Urteil vom 25.11.1997 - Aktenzeichen IX R 19/95
DRsp Nr. 1998/9070
Maßgebende Wohnungsgröße für Ansatz der Kostenmiete
Nutzt der Eigentümer beide Wohnungen seines Zweifamilienhauses selbst, so ist zur Ermittlung des Nutzungswertes nach § 21 Abs. 2EStG als Mietwert nicht schon dann die Kostenmiete (= 6 % der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungs- und Herstellungskosten) anzusetzen, wenn die privat genutzte Wohnfläche insgesamt mehr als 250 qm beträgt, sondern nur, wenn die Fläche mindestens einer der beiden Wohnungen größer als 250 qm ist.
Gründe:
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