BFH - Urteil vom 25.11.1997
IX R 19/95
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 946

Maßgebende Wohnungsgröße für Ansatz der Kostenmiete

BFH, Urteil vom 25.11.1997 - Aktenzeichen IX R 19/95

DRsp Nr. 1998/9070

Maßgebende Wohnungsgröße für Ansatz der Kostenmiete

Nutzt der Eigentümer beide Wohnungen seines Zweifamilienhauses selbst, so ist zur Ermittlung des Nutzungswertes nach § 21 Abs. 2 EStG als Mietwert nicht schon dann die Kostenmiete (= 6 % der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungs- und Herstellungskosten) anzusetzen, wenn die privat genutzte Wohnfläche insgesamt mehr als 250 qm beträgt, sondern nur, wenn die Fläche mindestens einer der beiden Wohnungen größer als 250 qm ist.

Gründe: