BFH vom 21.10.1997
IX R 57/96
Fundstellen:
BB 1998, 414
BB 1998, 931
BFH/NV 1998, 525
BFHE 184, 470
BStBl II 1998, 108
DB 1998, 501
VIZ 1998, 648

Mietverhältnis bei bestehendem Wohnrecht

BFH, vom 21.10.1997 - Aktenzeichen IX R 57/96

DRsp Nr. 1998/9291

Mietverhältnis bei bestehendem Wohnrecht

Wurde 1991 ein Mietverhältnis zwischen Angehörigen wie unter Fremden vereinbart und in der Folgezeit entsprechend durchgeführt, so kann es steuerrechtlich auch dann anzuerkennen sein, wenn ein zuvor vereinbartes unentgeltliches Wohnungsrecht an demselben Objekt nicht entsprechend den zivilrechtlichen Vorschriften der (ehemaligen) DDR aufgehoben worden ist. Voraussetzung ist jedoch, daß die Vertragsparteien das Wohnungsrecht tatsächlich als aufgehoben behandelt haben.

Für die Praxis:

Aus dieser Entscheidung in diesem besonderen Fall soll gemäß ausdrücklichem Hinweis des BFH nicht geschlossen werden, daß in anderen Fällen vertraglicher Beziehungen zwischen Angehörigen bei zivilrechtlicher Unwirksamkeit entsprechend § 41 Abs. 1 AO das ernsthaft gewollte und tatsächlich durchgeführte Vertragsverhältnis der Besteuerung zugrunde gelegt werden kann.