FG Niedersachsen - Urteil vom 07.12.2010
3 K 251/08
Normen:
EStG § 21 Abs. 1;

Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen; ortsübliche Miete bei möbliert vermieteter Wohnung

FG Niedersachsen, Urteil vom 07.12.2010 - Aktenzeichen 3 K 251/08

DRsp Nr. 2011/2674

Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen; ortsübliche Miete bei möbliert vermieteter Wohnung

1. Zur steuerrechtlichen Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Eltern und Kindern. 2. Die ortsübliche Marktmiete umfasst die ortsübliche Kaltmiete zzgl. der umlagefähigen Kosten. 3. Wird eine voll möblierte Wohnung überlassen, ist das bei Berechnung der ortsüblichen Miete zu berücksichtigen.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen den Klägern und ihrer Tochter.