BFH vom 09.11.1993
IX R 74/90

Mietverträge zwischen nahen Angehörigen (§ 9 EStG)

BFH, vom 09.11.1993 - Aktenzeichen IX R 74/90

DRsp Nr. 1997/8667

Mietverträge zwischen nahen Angehörigen (§ 9 EStG)

sind steuerlich nicht anzuerkennen, wenn im Mietvertrag die Zahlung einer monatlichen Bruttomiete vereinbart war, der Mieter davon abweichend nur eine monatliche Nettomiete zu zahlen hat.

Für die Praxis:

Im Streitfall war zwischen Sohn (Vermieter) und Mutter (Mieterin) eine monatliche Bruttomiete von DM 320,-- (DM 300,-- Kaltmiete + DM 20,-- Betriebskostenvorauszahlung) vereinbart worden (§ 4 Nr. 1 des Mietvertrages), von der nur monatlich DM 300,-- (Nettomiete) zu zahlen waren (§ 4 Nr. 4 des Mietvertrages). Das reichte dem BFH bereits aus, den Mietvertrag zwischen Sohn und Mutter steuerlich nicht anzuerkennen, weil er einem Fremdvergleich nicht standhalte!