BFH vom 15.10.1996
IX R 6/95

Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

BFH, vom 15.10.1996 - Aktenzeichen IX R 6/95

DRsp Nr. 1997/8156

Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

Maßgebend für die steuerliche Beurteilung eines Mietvertrags zwischen Angehörigen ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten. Nicht jede geringfügige Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen (sog. Fremdvergleich) schließt notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus.

Für die Praxis:

Der schriftliche Mietvertrag enthielt zur Frage der Zahlung von Nebenkosten keine Angaben. Nach den tatsächlichen Feststellungen des FG hatte jedoch eine mündliche Vereinbarung über die Entrichtung von Mietnebenkosten bestanden, die vom Sohn der Kläger vereinbarungsgemäß erfüllt worden war. Maßgebend für die steuerliche Anerkennung des Mietverhältnisses war daher allein, daß die Mietnebenkosten tatsächlich gezahlt worden waren.