I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute und erwarben im Streitjahr (1996) eine Zweizimmer-Eigentumswohnung in Y, die sie durch Mietvertrag vom ... Dezember 1996 an ihre --1975 geborene-- und studierende Tochter A für eine monatliche Kaltmiete von 473 DM zuzüglich 90 DM Vorauszahlung für die Nebenkosten vermieteten. Die Miete entsprach nach Auffassung der Kläger 50 v.H. der ortsüblichen Vergleichsmiete.
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