Der für eine Leistung "gegen Entgelt" (Leistungsaustausch) nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorausgesetzte unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang wird durch die Sacheinlage hergestellt (vgl. auch BFH vom 8.11.1995, BStBl II 1996, 114). Sofern der einbringende Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung i.S. des § 14 UStG erstellt, ist die GbR - ggf. unter Beachtung des § 24 Abs. 1 Satz 6 UStG - zum Vorsteuerabzug berechtigt.
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