Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 23. November 2005 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 27. Oktober 2006 verpflichtet, einen vortragsfähigen Gewerbeverlust auf den 31. Dezember 2003 in Höhe von 107.687,- EUR festzustellen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|