FG Düsseldorf - Urteil vom 31.10.2001
4 K 1744/00 VM
Normen:
MinöStG § 31 Abs. 3 Nr. 4 ; MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 1 ; MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3 ; HGB § 128 ; HGB § 161 Abs. 2 ;

Mineralölsteuer-Vergütung; Kaufpreisforderungsausfall; Konkurs der KG - Anspruch auf Vergütung von Mineralölsteuer bei Ausfall der Kaufpreisforderung nach vergeblicher Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters

FG Düsseldorf, Urteil vom 31.10.2001 - Aktenzeichen 4 K 1744/00 VM

DRsp Nr. 2002/999

Mineralölsteuer-Vergütung; Kaufpreisforderungsausfall; Konkurs der KG - Anspruch auf Vergütung von Mineralölsteuer bei Ausfall der Kaufpreisforderung nach vergeblicher Inanspruchnahme des persönlich haftenden Gesellschafters

Der Anspruch auf Vergütung von Mineralölsteuer aufgrund Ausfalls der Kaufpreisforderung für steuerbelastete Lieferungen an eine KG setzt neben der erfolglosen gerichtlichen Verfolgung des Kaufpreisanspruchs gegenüber der Handelsgesellschaft als Warenempfänger auch die vergebliche Inanspruchnahme ihres persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementärs) voraus. Diese Inanspruchnahme muss spätestens bei Anmeldung der Kaufpreisforderung im Konkurs des Warenempfängers erfolgen.

Normenkette:

MinöStG § 31 Abs. 3 Nr. 4 ; MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 1 ; MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3 ; HGB § 128 ; HGB § 161 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Klägerin (Klin) begehrt die Vergütung von Mineralölsteuer, weil sie mit Kaufpreisforderungen gegen den Warenempfänger, (KG), für von ihr gelieferte Mineralölprodukte wegen deren Zahlungsunfähigkeit ausgefallen ist.

Persönlich haftender Gesellschafter der KG war der Kaufmann L.