1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 24. Januar 2008 -
2. Der Rechtsstreit wird insoweit zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
3. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Von Rechts wegen!
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