BFH - Urteil vom 04.11.1997
VIII R 19/95
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 1094

Mitunternehmerschaft bei Gütergemeinschaft nach niederländischem Steuerrecht

BFH, Urteil vom 04.11.1997 - Aktenzeichen VIII R 19/95

DRsp Nr. 1998/18806

Mitunternehmerschaft bei Gütergemeinschaft nach niederländischem Steuerrecht

Als steuerrechtlich notwendige Grundlage für die Mitunternehmerschaft reicht bei Ehegatten niederländischer Staatsangehörigkeit, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, regelmäßig auch das Bestehen der allgemeinen Gütergemeinschaft nach niederländischem Recht aus.

Gründe

I. Die in A wohnhaften Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind niederländische Staatsangehörige, die seit dem 9. Dezember 1977 verheiratet sind. Der Kläger betrieb in A u.a. eine Imbißstube unter der Bezeichnung "O". Mit undatiertem Vertrag veräußerte der Kläger 1992 den Imbiß für 228 000 DM --und zwar gemäß § 3 die Einrichtung, das Inventar sowie den Warenbestand für 123 640 DM und einen Firenwert für 76 360 DM netto. Die Klägerin hat für den Imbißbetrieb neben Aushilfskräften täglich bis zu 12 Stunden gearbeitet. Der Kläger hatte mit ihr einen Arbeitsvertrag abgeschlossen. Im Jahr 1992 zahlte er auf ein allein ihrer Verfügung unterliegendes Konto Arbeitslohn in Höhe von insgesamt 26 680 DM.