Mitverschulden des Mandanten bei fehlerhafter steuerlicher Beratung
BGH, Urteil vom 20.02.2003 - Aktenzeichen IX ZR 384/99
DRsp Nr. 2003/5835
Mitverschulden des Mandanten bei fehlerhafter steuerlicher Beratung
»Belehrt der steuerliche Berater über die Anforderungen, die an Barquittungen zu stellen sind, falsch und führt dies dazu, daß die Finanzbehörde die quittierten Beträge nicht als Betriebsausgaben anerkennt, kann die Haftung des steuerlichen Beraters entfallen, wenn der Mandant die ihm möglichen und zumutbaren Angaben vor Erlaß der nachteiligen Änderungsbescheide nicht nachholt.«