Die Beteiligten streiten im wesentlichen über die Frage, ob an den Sohn des Klägers gezahlte Mobilitätshilfen bei der Berechnung der kindergeldschädlichen Einkünfte und Bezüge zu berücksichtigen sind.
Der 1977 geborene Sohn ... des Klägers sollte zunächst im September 1993 eine Ausbildung als Industriemechaniker bei der ... antreten (Bl. 55 Kindergeld-
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