BFH vom 08.09.1993
II B 164/92

Nacherhebung der Grunderwerbsteuer trotz Kenntnis über das Nichtvorliegen von Befreiungstatbeständen

BFH, vom 08.09.1993 - Aktenzeichen II B 164/92

DRsp Nr. 1997/8710

Nacherhebung der Grunderwerbsteuer trotz Kenntnis über das Nichtvorliegen von Befreiungstatbeständen

Der BFH bestätigt seine Rechtsprechung, daß die materiell vorläufige Befreiung von der Grunderwerbsteuer zur Folge hat, daß das Finanzamt während der Überwachungsfrist von fünf Jahren ohne jede Einschränkung die Frage prüfen darf und muß, ob die Voraussetzungen für eine endgültige Steuerbefreiung mit der Fertigstellung des Bauvorhabens erfüllt worden sind. Dies gilt selbst dann, wenn die materiell vorläufige Befreiung fehlerhaft war und das Finanzamt bei sorgfältiger Überprüfung hätte feststellen können, daß die Voraussetzungen für eine vorläufige Steuerbefreiung nicht vorlagen.