Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 18. Mai 2021 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Verfahrens im Berufungsverfahren.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 194.914,65 € festgesetzt.
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