Nachhaltige Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers
BFH, vom 30.05.1996 - Aktenzeichen V R 26/93
DRsp Nr. 1997/8211
Nachhaltige Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers
1. Auch eine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker in nur einem Verfahren zur Auseinandersetzung eines Nachlasses kann eine nachhaltige Tätigkeit sein. Nachhaltigkeit ist nicht bereits deshalb zu verneinen, weil keine Verwaltungs-, sondern eine sog. Auseinandersetzungs-Testamentsvollstreckung ausgeführt wird und diese einen "durchschnittlichen bürgerlichen Haushalt" betrifft.2. Die Nachhaltigkeit der durch zahlreiche Einzelhandlungen geprägten Vollstreckertätigkeit wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß der Testamentsvollstrecker z.B. die Führung von Prozessen einem Rechtsanwalt überträgt.
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