FG Münster - Urteil vom 10.11.2004
6 K 5669/03 F
Normen:
EStG § 15 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 526
Steuertelex 2005, 309

Nachhaltigkeit bei Veräußerung nur eines Objekts

FG Münster, Urteil vom 10.11.2004 - Aktenzeichen 6 K 5669/03 F

DRsp Nr. 2005/2855

Nachhaltigkeit bei Veräußerung nur eines Objekts

1. Auch bei Veräußerung nur eines einzigen Objekts kann ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen sein, wenn die Erfüllung dieses Geschäftes oder Vertrages eine Vielzahl von Einzeltätigkeiten erfordert, die in ihrer Gesamtheit die Würdigung rechtfertigen, der Steuerpflichtige sei nachhaltig tätig geworden.2. Zur Beurteilung der Nachhaltigkeit dürfen in einem solchen Fall nur Tätigkeiten berücksichtigt werden, die der Steuerpflichtige nach Entstehung der - zumindest bedingten - Veräußerungsabsicht entfaltet.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 1, 2 ;

Tatbestand: