FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.09.2010
12 K 12197/09
Normen:
EStG 2002 § 7g; EStG 2002 n.F. § 7g;
Fundstellen:
DStRE 2011, 208

Nachträgliche Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.09.2010 - Aktenzeichen 12 K 12197/09

DRsp Nr. 2010/22954

Nachträgliche Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags

Die Berücksichtigung eines erst im Einspruchs- oder Klageverfahren und nicht bereits in der Steuererklärung geltend gemachten Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG 2002 n. F. scheidet wegen des fehlenden Finanzierungszusammenhangs aus, wenn die Investition bereits vor Einreichung der Steuererklärung getätigt wird.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

EStG 2002 § 7g; EStG 2002 n.F. § 7g;

Tatbestand: