FG Hamburg, Urteil vom 13.07.2000 - Aktenzeichen V 274/99
DRsp Nr. 2001/1668
Nachträgliche Isolierarbeiten am Kellermauerwerk
Kosten für nachträgliche Isolierungsmaßnahmen am Kellermauerwerk sind keine außergewöhnliche Belastung, wenn sie durch einen allmählichen Grundwasseranstieg notwendig werden.