BFH - Beschluß vom 11.11.1998
VII R 137/97
Normen:
FGO § 62 Abs. 3 S. 1 §§ 124 126 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 647

Nachweis der Prozessvollmacht; Bezugnahme auf FG-Verfahren

BFH, Beschluß vom 11.11.1998 - Aktenzeichen VII R 137/97

DRsp Nr. 1999/3546

Nachweis der Prozessvollmacht; Bezugnahme auf FG-Verfahren

1. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Geschieht dies nicht, fehlt es im Revisionsverfahren an einer Prozessvoraussetzung, die von Amts wegen zu beachten ist. 2. Eine im FG-Verfahren vorgelegte Vollmacht, die auf eine Gesellschaft ausgestellt ist und nicht auf den Steuerberater, der die Revision eingelegt hat, reicht zum Nachweis der Bevollmächtigung vor dem BFH nicht aus.

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 3 S. 1 §§ 124 126 ;

Gründe:

Mit Schriftsatz vom 10. November 1997 hat der als Prozeßbevollmächtigter der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) aufgetretene Steuerberater Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) eingelegt. Trotz mehrmaliger Aufforderung durch die Geschäftsstelle des beschließenden Senats hat er eine auf ihn lautende Prozeßvollmacht bis heute nicht vorgelegt.