BFH - Urteil vom 14.10.1997
III R 18/97
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 448

Nebenkosten eines Krankenhausaufenthalts abziehbar?

BFH, Urteil vom 14.10.1997 - Aktenzeichen III R 18/97

DRsp Nr. 1998/9167

Nebenkosten eines Krankenhausaufenthalts abziehbar?

Aufwendungen eines Steuerpflichtigen, mit denen er sich die Nutzungsmöglichkeit für ein Telefon oder einen Fernsehapparat während einer stationären Heilbehandlung im Krankenhaus verschafft, sind typische Folgekosten einer Krankheit bzw. eines Krankenhausaufenthalts und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) abziehbar.

Gründe zu A

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) begehrt die Berücksichtigung ihr wegen eines Aufenthalts in einer Spezialklinik zur Behandlung ihrer schweren Parkinson-Erkrankung entstandener Kosten für die Benutzung eines Telefons und eines Fernsehapparats als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) berücksichtigte die Aufwendungen bei der Einkommensteuerveranlagung der Klägerin nicht. Die Klage blieb ohne Erfolg.