Es geht in diesem Verfahren um die Frage, ob der Kläger im Streitjahr 2000 negative Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hatte, weil sein Arbeitgeber aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ausgetreten ist, bevor der Kläger seine Wartezeit von 60 Monaten bei der VBL beenden konnte und der Kläger deswegen seine mögliche Anwartschaft auf eine dynamische Versorgungsrente gegenüber der VBL verloren hat.
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