FG Hamburg - Urteil vom 11.12.2007
1 K 183/06
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 846

Negative Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

FG Hamburg, Urteil vom 11.12.2007 - Aktenzeichen 1 K 183/06

DRsp Nr. 2008/5364

Negative Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

1. Wenn es beim Zufluss von Arbeitslohn nicht darauf ankommt, ob etwaige Wartezeiten bei der VBL erfüllt werden, kann diese Frage auch nicht relevant werden, wenn es um die Beurteilung geht, ob negativer Arbeitslohn vorliegt. 2. Kündigt der Arbeitgeber seine Beteiligung bei der VBL bevor der Arbeitnehmer seine Wartezeit von 60 Monaten erfüllen konnte, entsteht grundsätzlich negativer Arbeitslohn. 3. Maßgeblich für die Höhe des negativen Arbeitslohnes sind die individuell lohnversteuerten Umlagen abzüglich eines Abschlages für in Anspruch genommene Versicherungsleistungen.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Es geht in diesem Verfahren um die Frage, ob der Kläger im Streitjahr 2000 negative Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit hatte, weil sein Arbeitgeber aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ausgetreten ist, bevor der Kläger seine Wartezeit von 60 Monaten bei der VBL beenden konnte und der Kläger deswegen seine mögliche Anwartschaft auf eine dynamische Versorgungsrente gegenüber der VBL verloren hat.