FG Saarland, Urteil vom 13.12.2001 - Aktenzeichen 2 K 167/96
DRsp Nr. 2002/2176
Neubau
Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein Gebäude, das der Vorbesitzer im Zuge beabsichtigter Umbaumaßnahmen weitgehend zerstört hatte, und richtet er dieses unter erheblichem Kostenaufwand wieder her, handelt es sich nicht um einen Umbau, sondern es entsteht wirtschaftlich ein Neubau, für den die degressive AfA nach § 7 Abs. 5EStG in Anspruch genommen werden kann.
Streitig ist im vorliegenden Verfahren, ob die Kläger für den Umbau des Anwesens in ..., ... Straße 12, die Absetzung für Absetzung (AfA) nach § 7 Abs. 5EStG (degressive AfA bei Gebäuden) in Anspruch nehmen können.
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