FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 10.12.2014
2 K 1225/14
Normen:
StBerG § 37;
Fundstellen:
DStR 2015, 2735
DStRE 2016, 892

Neubewertung der schriftlichen Arbeiten der Steuerberaterprüfung - Nachteilsausgleich für einen behinderten Prüfling

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.12.2014 - Aktenzeichen 2 K 1225/14

DRsp Nr. 2015/15661

Neubewertung der schriftlichen Arbeiten der Steuerberaterprüfung - Nachteilsausgleich für einen behinderten Prüfling

1. Eine Neubewertung der schriftlichen Arbeiten in der Steuerberaterprüfung unter Berücksichtigung eines der Erkrankung des Prüflings entsprechenden Bewertungsmaßstabs als nachträglich gewährte Prüfungserleichterung widerspricht dem Gebot der Chancengleichheit in Prüfungssituationen. 2. Der prüfungsrechtliche Grundsatz, dass einem behinderten Prüfling ein Nachteilsausgleich durch die Einräumung besonderer Bedingungen zu gewähren ist, gilt nur für solche Behinderungen, die außerhalb der durch die Prüfung zu vermittelnden Fähigkeiten liegen und das Prüfungsergebnis negativ beeinflussen können. 3. Die Anlegung gleicher Bewertungsmaßstäbe bei behinderten und nicht behinderten Prüflingen ist keine Verletzung, sondern ein Gebot der Chancengleichheit und stellt keine Diskriminierung behinderter Prüflinge dar.

Normenkette:

StBerG § 37;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Klägerin nachträglich bei der Beurteilung ihrer schriftlichen Leistungen in der Steuerberaterprüfung ein Nachteilsausgleich zu gewähren ist.