FG Köln vom 12.12.1997
9 K 1208/96
Fundstellen:
EFG 1999, 205

Neue Tatsachen bei nicht beantragten Freibeträgen?

FG Köln, vom 12.12.1997 - Aktenzeichen 9 K 1208/96

DRsp Nr. 2001/2924

Neue Tatsachen bei nicht beantragten Freibeträgen?

1. Eine innere Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist auch die Kenntnis des Steuerpflichtigen über einen antragsgebundenen Freibetrag. 2. Ein nicht fristgebundenes steuerliches Wahlrecht kann unter den Voraussetzungen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO im Rahmen eines Änderungsantrags erstmalig ausgeübt werden. 3. Ein grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden einer Tatsache kann auch bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu verneinen sein, wenn es um die Anwendung einer neuartigen und komplizierten Norm geht, die im Rahmen umfangreicher Gesetzesänderungen geschaffen worden ist und zu der es in dem für das Verschulden maßgebenden Zeitpunkt weder aktuelle Steuererklärungsvordrucke noch einschlägige Verwaltungsanweisungen gibt.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, den Steuerbescheid zugunsten der Klägerin zu ändern.