Durch das Jahressteuergesetz (
Begünstigt sind mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene PV-Anlagen, die sich auf, an oder in dem jeweiligen Gebäude befinden (einschließlich Nebengebäude, z.B. Gartenhäuser, Garagen, Carports). Begünstigt sind auch dachintegrierte und sogenannte Fassaden-PV-Anlagen.
Die maßgebliche maximale Leistung der Anlage(n) je Steuerpflichtiger/Mitunternehmerschaft (gebäudebezogene Betrachtung) ist - je nach Art des Gebäudes - folgendermaßen begrenzt:
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