Einnahmen und Entnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen sind seit VZ22 einkommensteuerfrei. Dipl.-Finw. Daniel Denker erläutert, wie in der Folge mit Investitionsabzugsbeträgen auf solche Anlagen umzugehen ist. Er erläutert dazu die Ausführungen des BMF-Schreibens v. 17.7.2023 - IV C 6 - S 2121/23/10001 :001 dazu.
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