OLG Hamm, vom 21.04.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 27 U 31/93
Nichtannahmebeschluß zu Fragen der Rückgewährspflichten von Gesellschaftsleistungen und der Geschäftsführerhaftung im Falle der Überschuldung einer GmbH
BGH, Beschluß vom 06.03.1995 - Aktenzeichen II ZR 111/94
DRsp Nr. 2004/4591
Nichtannahmebeschluß zu Fragen der Rückgewährspflichten von Gesellschaftsleistungen und der Geschäftsführerhaftung im Falle der Überschuldung einer GmbH
Zu den Fragen der Rückgewährspflichten von Gesellschaftsleistungen und der Geschäftsführerhaftung im Falle der Überschuldung einer GmbH.