OLG München, vom 20.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 13 U 3830/90
Nichtannahmebeschluß zur Frage der Abgrenzung zwischen partiarischem Darlehen und einer atypisch stillen Gesellschaft bei Abschluß eines Kooperationsvertrages mit einer GmbH
BGH, Beschluß vom 28.09.1995 - Aktenzeichen II ZR 267/94
DRsp Nr. 2004/4599
Nichtannahmebeschluß zur Frage der Abgrenzung zwischen partiarischem Darlehen und einer atypisch stillen Gesellschaft bei Abschluß eines Kooperationsvertrages mit einer GmbH
Zur Frage der Abgrenzung zwischen partiarischem Darlehen und einer atypisch stillen Gesellschaft bei Abschluß eines Kooperationsvertrages mit einer GmbH.