OLG Zweibrücken, vom 25.01.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 1 U 6/94
Nichtannahmebeschluß zur Frage der Gewährleistungshaftung der Bank bei unrichtigen Angaben gegenüber dem Handelsregister über geleistete Einlagen bei Gründung einer AG
BGH, Beschluß vom 28.09.1995 - Aktenzeichen II ZR 61/95
DRsp Nr. 2004/4600
Nichtannahmebeschluß zur Frage der Gewährleistungshaftung der Bank bei unrichtigen Angaben gegenüber dem Handelsregister über geleistete Einlagen bei Gründung einer AG
Zur Frage der Gewährleistungshaftung der Bank bei unrichtigen Angaben gegenüber dem Handelsregister über geleistete Einlagen bei Gründung einer AG.
Gründe:
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hätte im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Beklagte (§ 97ZPO).