OLG Hamburg, vom 17.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 11 U 109/92
Nichtannahmebeschluß zur Frage der Verrechenbarkeit einer Pflichteinlage eines Gesellschafters mit einer gegen die Gesellschaft bestehenden Erstattungsforderung
BGH, Beschluß vom 20.11.1995 - Aktenzeichen II ZR 96/95
DRsp Nr. 2004/4615
Nichtannahmebeschluß zur Frage der Verrechenbarkeit einer Pflichteinlage eines Gesellschafters mit einer gegen die Gesellschaft bestehenden Erstattungsforderung
Zur Frage der Verrechenbarkeit einer Pflichteinlage eines Gesellschafters mit einer gegen die Gesellschaft bestehenden Erstattungsforderung.