BGH - Beschluß vom 28.09.1995
II ZR 217/94
Normen:
HGB §§ 231 232 ;
Fundstellen:
DStR 1995, 1843
Vorinstanzen:
OLG Bamberg, vom 06.05.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 6 U 70/93

Nichtannahmebeschluß zur Frage des Anspruchs eines stillen Gesellschafters auf eine steuerfreie Investitionszulage als Teil des auszuschüttenden Gewinns

BGH, Beschluß vom 28.09.1995 - Aktenzeichen II ZR 217/94

DRsp Nr. 2004/4595

Nichtannahmebeschluß zur Frage des Anspruchs eines stillen Gesellschafters auf eine steuerfreie Investitionszulage als Teil des auszuschüttenden Gewinns

Zur Frage des Anspruchs eines stillen Gesellschafters auf eine steuerfreie Investitionszulage als Teil des auszuschüttenden Gewinns.

Normenkette:

HGB §§ 231 232 ;

Gründe:

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hätte im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg.

Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Klägerin (§ 97 ZPO).

Hinweise:

Anmerkungen und Entscheidungsbesprechungen:

Goette, DStR 1995, 1843

Vorinstanz: OLG Bamberg, vom 06.05.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 6 U 70/93
Fundstellen
DStR 1995, 1843