I.
Streitig ist, ob die nach dem Änderungsabkommen zum DBA-österreich geltende Steuerbefreiung für Dividendeneinkünfte auf die Veranlagung des Streitjahres rückwirkend anzuwenden ist.
Die Klägerin ist eine GmbH. Sie ist zu 80 v.H. an einer österreichischen Ges. m.b.H. beteiligt.
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