FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.09.2023
2 K 211/21
Normen:
80 Abs. 7 AO;

Nichtigkeit eines Bescheids über die Zurückweisung als Bevollmächtigten; Verstoß der Regelungen des StBerG über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen gegen das Unionsrecht

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2023 - Aktenzeichen 2 K 211/21

DRsp Nr. 2023/14567

Nichtigkeit eines Bescheids über die Zurückweisung als Bevollmächtigten; Verstoß der Regelungen des StBerG über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen gegen das Unionsrecht

1. Das durch § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO eröffnete Wahlrecht zwischen einer Anfechtungs- oder einer Nichtigkeitsfeststellungsklage lässt auch die hilfsweise Erhebung einer Anfechtungsklage neben einer Nichtigkeitsfeststellungsklage oder umgekehrt zu.2. Ein möglicher Verstoß der Regelungen des StBerG über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen gegen das Unionsrecht führt nicht zur Nichtigkeit eines auf der Grundlage des § 80 Abs. 7 Satz 1 AO erlassenen Zurückweisungsbescheids.3. Eine in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelassene Person hat den Beruf des Steuerberaters nach § 3a Abs. 1 Satz 5 StBerG nur dann mindestens ein Jahr lang ausgeübt, wenn die Berufstätigkeit im anderen Mitgliedstaat erfolgt ist. Die Berufserfahrung aus einer in Deutschland ausgeübten steuerberatenden Tätigkeit reicht dagegen auch dann nicht aus, wenn die Tätigkeit grenzüberschreitend vom Sitz im anderen Mitgliedstaat gegenüber in Deutschland steuerpflichtigen Personen erbracht wird.