FG Nürnberg - Urteil vom 23.11.2004
I 189/00
Normen:
AO § 125 Abs. 2 ; AO § 124 Abs. 1 ;

Nichtigkeit von Steuerbescheiden

FG Nürnberg, Urteil vom 23.11.2004 - Aktenzeichen I 189/00

DRsp Nr. 2005/8397

Nichtigkeit von Steuerbescheiden

Ein Irrtum über die steuerrechtlichen Auswirkungen einer tatsächlichen Verständigung führt nicht zur Nichtigkeit der auf Grund der tatsächlichen Verständigung ergangenen Steuerbescheide.

Normenkette:

AO § 125 Abs. 2 ; AO § 124 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig sind in formeller Hinsicht die Zulässigkeit der eingelegten Einsprüche sowie die. Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Einspruchsfrist und in materieller Hinsicht die Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung sowie die Angemessenheit der Vergütung von sog. Mehrfach-Geschäftsführern.