Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. September 2020 - A 19 K 2489/20 - wird verworfen.
Der Senat entscheidet über die Beschwerde nach §
Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen die Zurückweisung der Erinnerung gegen die Vergütungsfestsetzung ist unzulässig und deshalb zu verwerfen. Der angefochtene Beschluss des Verwaltungsgerichts ist gemäß §
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