I. Die Beteiligten streiten über die Gebührenbemessung im Verfahren 13 K 3303/01 im Anschluss an einen Wechsel des Bevollmächtigten.
Die Beteiligten stritten im Verfahren 13 K 3303/01 über das Vorliegen der Voraussetzungen eines Mantelkaufs im Jahr 1997. Die Erinnerungsgegnerin wurde dabei durch die Kanzlei C aus der Stadt I vertreten. Wegen der Entfernung und arbeitsmäßiger Überlastung kam es häufig zu Fristverlängerungsanträgen. In einem umfangreichen Erörterungsschreiben vom 16. Januar 2008 wies der Berichterstatter auf gute Erfolgsaussichten der Klage hin.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|