BFH - Urteil vom 27.09.2017
I R 62/15
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 Satz 1; AO § 180 Abs. 5 Nr. 1; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1, § 60 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG München, vom 29.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 928/13

Notwendige Beiladung einer ausländischen Personengesellschaft zu einem von den Gesellschaftern im Inland angestrengten Klageverfahren gegen einen negativen Feststellungsbescheid

BFH, Urteil vom 27.09.2017 - Aktenzeichen I R 62/15

DRsp Nr. 2018/4490

Notwendige Beiladung einer ausländischen Personengesellschaft zu einem von den Gesellschaftern im Inland angestrengten Klageverfahren gegen einen negativen Feststellungsbescheid

1. NV: Ob der An- und Verkauf von Gold als Gewerbebetrieb oder als private Vermögensverwaltung anzusehen ist, muss anhand der Besonderheiten von Goldgeschäften beurteilt werden. Die Grundsätze des Wertpapierhandels sind auf den Handel mit physischem Gold nicht übertragbar (Anschluss an BFH-Urteil vom 19. Januar 2017 IV R 50/14, BFHE 257, 35, BStBl II 2017, 456). 2. NV: Die ausländische Personengesellschaft ist bei einer Klage der Gesellschafter gegen einen Bescheid, mit dem eine Feststellung gemäß § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO abgelehnt wird (negativer Feststellungsbescheid), grundsätzlich notwendig zum Klageverfahren beizuladen.

Tenor

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 29. Juni 2015 7 K 928/13 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht München zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 Satz 1; AO § 180 Abs. 5 Nr. 1; FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1, § 60 Abs. 3;

Gründe

I.