Bei einem Rechtsstreit über die Aufteilung des Einheitswertes des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft (hier: GmbH & Co KG) auf Komplementäre und Kommanditisten müssen die nicht klagenden Gesellschafter notwendig beigeladen werden.
Für die Praxis:
Die Unterlassung einer notwendigen Beiladung ist ein absoluter Revisionsgrund