Die Kläger sind Ehegatten und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger ist ....
Mit notariellem Kaufvertrag vom 25.5.1999 erwarben die Kläger jeweils zu 1/2 als Miteigentümer zwei miteinander zu einer Wohnung verbundene Eigentumswohnungen im E-weg in L zum Kaufpreis von 1.450.000,- DM, wobei 150.000,- DM auf mitveräußertes Inventar entfielen. Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten gingen mit Wirkung vom 1.7.1999 auf die Kläger über.
Der Veräußerer hatte dabei als Immobilienmaklerin die Zeugin N eingeschaltet.
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