BFH, Urteil vom 01.10.1997 - Aktenzeichen X R 91/94
DRsp Nr. 1998/3499
Nutzungsrechte im Beitrittsgebiet
»Der Nutzungsberechtigte aus einem im Beitrittsgebiet vor dem 3. Oktober 1990 geschlossenen Vertrag, mit dem ihm durch einen staatlichen Verwalter gegen Hinterlegung eines Geldbetrages ein bebautes Grundstück zur lebenslänglichen Wohnnutzung überlassen wurde (sog. Überlassungsvertrag), war 1991 nicht dessen wirtschaftlicher Eigentümer. Aufwendungen des Nutzungsberechtigten auf das Gebäude sind deshalb nicht nach § 7FördG begünstigt.«