I.
Streitig ist die Besteuerung des Nutzungswerts der eigenen Wohnung im Rahmen der sog. großen Übergangsregelung.
Der Kläger (Kl) und seine frühere Ehefrau waren Eigentümer des Anwesens ... in ..., und zwar der Kl zu 3/5 und seine ehemalige Ehegattin zu 2/5. Das Grundstück ist mit einem Zweifamilienhaus bebaut. Eine Wohnung wurde vom Ehepaar ... bis zur Trennung selbst genutzt, die andere wurde fremdvermietet. Im Rahmen der Scheidungsauseinandersetzung erwarb der Kl im Jahre 1991 den Miteigentumsanteil der geschiedenen Ehefrau hinzu.
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