FG München - Urteil vom 25.11.1998
K 4271/96
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 § 52 Abs. 21 S. 2 ;

Nutzungswertbesteuerung: bei Übertragung eines Miteigentumsanteils unter Eheleuten keine Anwendung der großen Übergangsregelung; Einkommensteuer 1992, 1993

FG München, Urteil vom 25.11.1998 - Aktenzeichen K 4271/96

DRsp Nr. 2002/9486

Nutzungswertbesteuerung: bei Übertragung eines Miteigentumsanteils unter Eheleuten keine Anwendung der großen Übergangsregelung; Einkommensteuer 1992, 1993

Bei der Übertragung eines Miteigentumsanteils unter Ehegatten ist eine Erstreckung der Nutzungswertbesteuerung auf den hinzuerworbenen Anteil nicht möglich, da es sich insoweit um eine von der großen Übergangsregelung nicht erfasste "Neuanschaffung" handelt.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 § 52 Abs. 21 S. 2 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Besteuerung des Nutzungswerts der eigenen Wohnung im Rahmen der sog. großen Übergangsregelung.

Der Kläger (Kl) und seine frühere Ehefrau waren Eigentümer des Anwesens ... in ..., und zwar der Kl zu 3/5 und seine ehemalige Ehegattin zu 2/5. Das Grundstück ist mit einem Zweifamilienhaus bebaut. Eine Wohnung wurde vom Ehepaar ... bis zur Trennung selbst genutzt, die andere wurde fremdvermietet. Im Rahmen der Scheidungsauseinandersetzung erwarb der Kl im Jahre 1991 den Miteigentumsanteil der geschiedenen Ehefrau hinzu.